ASF-Seminar
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Dies geschieht immer dann, wenn ein Fahranfänger sich während der Probezeit einer Straftat bzw. einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat, die mit einer Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg einherging. Mit der Anordnung der Teilnahme an einem ASF-Seminar verlängert sich die Probezeit automatisch auf 4 Jahre.