BINDER

FAHRSCHULE

Wir schulen bereits seit über 25 Jahren die Fahrzeugführer
von morgen. Sie können auf erfahrene und gut ausgebildete
Lehrkräfte zählen. Das gesamte Team der Fahrschule Binder
freut sich auf Ihren Besuch! Sollten Sie einmal Fragen zu
uns und unserer Arbeit haben, dann scheuen Sie sich
nicht uns zu fragen.

Wir wünschen allen Fahrschülern und
Kraftfahrern immer unfallfreie Fahrt!

Fahrerlaubnis bestehen

Unsere Ausbildung in den klassen


Auf dieser Seite erfahrt ihr in welchen Fahrzeug- klassen wir ausbilden. Natürlich sind wir bestens geschult um euch an dieser Stelle die best möglichste Ausbildung zu gewährleisten. Die Fahrzeugklasse B ist die mit Abstand meist geschulte Klasse. Der Bestand von Personenkraftwagen in Deutschland im Jahr 2019 betrug rund 47,1 Millionen zugelassenen Fahrzeugen, da verwundert es nicht das der Pkw Führerschein mit über 40,1 Mio im Umlauf ist. Klicke einfach auf die Klasse, die dich interessiert und erfahre mehr. Bei Fragen sprich uns einfach an. Wir freuen uns auf dich!

 


Fahrzeuge

  • Krafträder mit einer Leistung von max. 35 KW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0.2 KW/kg
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Entsprechend der Fahrschülerausbildungsordnung
 

Prüfung Theorie:

  • Bei 2 Jahre Vorbesitz A1 keine Theorieprüfung vorgeschrieben
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 70 Minuten,  innerorts, außerorts, Autobahn
 

Wichtiges:

  • Die Klasse A2 ist unbefristet gültig. Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
 


Fahrzeuge

  • Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
  • Trikes über 50ccm und max. 15KW
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung+
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 70 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
  • Klasse A1 schließt die Klassen AM ein.
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
 


Fahrzeuge

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
  • Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
  • Trikes über 50 ccm und über 15 KW
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei 2 Jahre Vorbesitz A2 keine Theorie vorgeschrieben
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Bei 2 Jahre Vorbesitz von A2 keine Sonderfahrten vorgeschrieen.
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
  • bei 2 Jahre Vorbesitz A2 keine Theorieprüfung notwendig
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 70 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Die Klasse A ist unbefristet gültig.
  • Die Klasse A schließt die Klassen A1, A2 und AM ein.
  • Direkteinstieg mit 24 Jahre, ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2 und einer praktischen Prüfung.
 


Fahrzeuge

  • Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm ).
  • Dreirädrige Kleinkrafträder sowie Vierrädrige Leicht Kfz ; bbH max.45 km/h ; max 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren; Leistung max. 4 kw bei Elektro- oder Dieselantrieb.
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
 

Prüfung Theorie:

  • Fragebogen mit 30 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 55 Minuten
  • innerorts, außerorts
 

Wichtiges:

  • Die Klasse AM ist unbefristet gültig.
  


Fahrzeuge

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
  • Mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg immer erlaubt.
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3500 kg beträgt.
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 55 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Die Klasse B ist unbefristet gültig.
  • Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
 


Fahrzeuge

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger
  • zulässiges Gesamtgewicht – Anhänger über 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Kombination über 3500 kg bis max. 4250 kg
 

Ausbildung Theorie:

  • keine Theorie
 

Ausbildung Praxis:

  • Fahrerschulung
 

Prüfung Theorie:

  • keine Prüfung
 

Prüfung Praxis:

  • keine Prüfung
 

Wichtiges:

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
 


Fahrzeuge

  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg besteht.
  • Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
 

Ausbildung Theorie:

  • ist nicht vorgeschrieben
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelhei
 

Prüfung Theorie:

  • keine Prüfung
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 55 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
 


Fahrzeuge

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
  • Mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
 

Ausbildung Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • Sonderfahrten Überland, Autobahn, bei Dunkelheit (die Anzahl der Sonderfahrten ist von der vorhergehenden Führerscheinklasse abhängig)
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 37 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 85 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Auf 5 Jahre befristet, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.
 


Fahrzeuge

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
  • Mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
 

Ausbildung Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • 4 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 85 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
 


Fahrzeuge

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
 

Ausbildung Theorie:

  • nicht erforderlich
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • 4 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit
 

Prüfung Theorie:

  • entfällt
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 85 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
 


Fahrzeuge

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
 

Ausbildung Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung +
  • Sonderfahrten Überland, Autobahn, bei Dunkelheit (die Anzahl der Sonderfahrten ist von der vorhergehenden Führerscheinklasse abhängig)
 

Prüfung Theorie:

  • Fragebogen mit 30 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 85 Minuten
  • innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße
 

Wichtiges:

  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
 


Fahrzeuge

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • keine praktische Ausbildung notwendig
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • praktische Prüfung entfällt
 

Wichtiges:

  • ohne Befristung der Besitzdauer
  • Mindestalter: 16 Jahre
 


Fahrzeuge

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
 

Ausbildung Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
 

Ausbildung Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
 

Prüfung Theorie:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
 

Prüfung Praxis:

  • dauert 70 Minuten
  • Abfahrtkontrolle
  • Verbinden und Trennen
  • Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
 

Wichtiges:

  • ohne Befristung der Besitzdauer
  • Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
  • Eingeschlossene Klasse: L, AM

Schüler werben wird belohnt!

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Mio. zugelassene PKW Deutschland (2022)*
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Mio. zugelassene Krafträder Deutschland (2019)*
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Mio. zugelassene LKW Deutschland (2018)*
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Mio. Fahrerlaubnisse erfasst Deutschland (2019)*

* Quelle / Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

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